Ausgabe 04
Wintersemester 07/08
 
Die Historische Internetzeitschrift Von Studierenden für Studierende
 
 

Künstler, Waltraud

 
 

Das ewigliche Salzniederlagsrecht aus dem Jahr 1364. Der Beginn von Landsbergs wirtschaftlicher Blüte?

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  2. Der Weg zum Salzniederlagsrecht
2.1  Die Verleihung des Wagen-/Salzpfennigs
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurde Landsberg in die Wirren der Kronstreitigkeiten zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen (1289 – 1330) hineingezogen. [28] Während der durch den Habsburger geführten Attacke gegen Landsberg, wogegen die Bürger Widerstand leisteten und somit Ludwig IV. die Gelegenheit boten bei Augsburg ein Heer zu sammeln, wurde die Stadt zerstört. Nach Ludwigs Sieg zeigte der bayerische Herzog seinen Dank durch großzügige wirtschaftliche Subventionen, die zum Wiederaufbau der Stadt dienen sollten.[29]
Zunächst durfte, neben dem Ungeld [30], der Wagenpfennig kassiert werden. Dieser war am Laechtor [31] noch vor der Brücke zu entrichten. Da die Quelle nur von einem wagen pfenning [32] ohne weitere Erläuterung berichtet, scheint jeder durchfahrende Wagen jeweils 1 Pfennig gezahlt zu haben. Dieser Zoll diente dem Erhalt der Durchfahrtsstraße. [33]
Fünf Jahre später erlaubte Ludwig der Bayer der Stadt zusätzlich den Salzpfennig zu erheben. Hierbei, so ist in der Quelle zu lesen, sei für je drei Scheiben Salz oder für drei Galveyen Salz, die durch Landsberg geführt werden, am oberen Tor [34] 1 Pfennig zu entrichten.[35] Aber erst unter seinem ältesten Sohn, Ludwig dem Brandenburger (1315 - 1361), erlangte Landsberg direkten Anteil am Salzhandel.
 
2.2   Die Bewilligung zum Bau eines Salzstadels
Ludwig V. verfügte im Jahre 1353, dass sy [= die Landsberger] einen gemainen Salzstadel (...) pawen machen und sezen sullen.[36] Hierbei war der Stadt Lage und Größe des Stadels freigestellt. Die Landsberger entschieden diesen im Westen vor den Mauern der Stadt zu bauen.[37]
Zum Teil sieht die Forschung dieses Dokument als Erteilung des Salzniederlagsrecht an.[38] Es kann nicht geleugnet werden, dass in der Urkunde der Zweck des Gebäudes festgelegt wurde, nämlich das Salz darein [zu] legen und [zu] verkaufen [39]. Es fehlt jedoch der ausdrückliche Hinweis darauf, dass Landsberg das Recht zur Salzniederlage erhielt. Des Weiteren spricht gegen die ausdrückliche Erlaubnis zur Niederlage eine goldene Bulle Ludwig des Bayern 1332. In dieser wurde München die nyderlegung des saltz nach altem recht [40] bestätigt. Von dort aus sollte es ohne weitere Niederlegung nach Schwaben weitertransportiert werden. Ludwig der Brandenburger bestätigte noch am Ausstellungstag der goldenen Bulle deren Inhalt. Zuletzt ist anzuführen, dass die Münchner erst im Anschluss an die förmliche Verleihung des Niederlagsrecht durch Herzog Meinhard (1344 – 1363) den Landsbergern dieses Recht streitig machten. [41]

3. Das ewigliche Salzniederlagsrecht von 1364
3.1   Die Jahre 1358 bis 1364
Hatte Ludwig der Brandenburger im Jahre 1353 noch Bedenken Landsberg förmlich das Niederlagsrecht zu verleihen, so schienen diese fünf Jahre später verflogen zu sein. So ist in der Chronik der Stadt Landsberg [42], sowie bei Wünneberg [43] zu lesen, dass der Herzog den Landsbergern im Jahre 1358 die Salzniederlage erlaubte.  Im Rechtsbuch der Stadt findet sich aber diesbezüglich kein Eintrag. Da auch weitere Quellen, die den Salzhandel in Landsberg zu dieser Zeit betreffen, nur dünn gesät sind, soll dies nicht weiter berücksichtigt werden.
Der nächste Hinweis auf die Verleihung des Salzniederlagsrecht findet sich bei Ludwigs Sohn und Nachfolger Herzog Meinhard. Im Jahre 1362 verliehen, widerrief er dieses Privileg einige Monate später wieder. In der offiziellen Begründung heißt es, die Niederlage sei nirgends nützlicher als in München.[44] Es fehlen diese beide Urkunden im Rechtsbuch zwar ebenso, wie die zuvor erwähnte aus dem Jahre 1358, jedoch ist dieses  Hin und Her wohl mit der Willenschwäche des Herzogs, der laut dem Handbuch der bayerischen Geschichte ein "Spielball der widerstreitenden Interessengruppen seiner Erbländer" [45] war, zu erklären.
Nach dem Tod Ludwigs des Bayern musste das Land unter dessen sechs Söhnen aufgeteilt werden. Als dann der 19jährige Meinhard das Erbe seines Vaters, Ludwigs des Brandenburgers, antrat, hatte sein Oheim Stephan II., bis dato Herzog von Niederbayern, ein Auge auf die oberbayerischen Besitzungen geworfen. Stephan ließ den auf Seiten des Herzogs Rudolf IV. von Österreich (1339 – 1365) stehenden Meinhard festnehmen und nach München bringen.[46] Um die Münchener Bevölkerung für sich zugewinnen verlegte Meinhard die Niederlage von Landsberg in die oberbayerische Herzogsstadt. Nach dessen Tod im Jahre 1363, trat Stephan ohne die etwaigen Erbansprüche seiner Brüder zu berücksichtigen, das oberbayerische Erbe an [47] und gab den Landsbergern im Jahre 1364 das Salzniederlagsrecht, diesmal für alle Zeiten gültig, zurück [48].
 

Fussnote(n):
[28] Schmid/ Weigand: Die Herrscher Bayerns, S. 106f.
[29] Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 8f; StadtA LL, Urk. 4 v. 16. Nov. 1320.
[30] Das Ungeld ist mit einer Getränke- und Umsatzsteuer für in die Stadt importierten und dort verkauften Waren gleichzusetzen. Vgl. Wünnenberg, Rolf: Landsberg am Lech. Bild einer alten bayerischen Stadt, Landsberg a. Lech 1974, S. 22.
[31] StadtA LL, Urk. 2 v. 16. Nov. 1315.
[32] StadtA LL, Urk. 2 v. 16. Nov. 1315.
[33] Regele: Chronik, S. 23.
[34] Das obere Tor ist der heutige Schmalzturm bzw. Schöner Turm. Vgl. Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 172f.
[35] StadtA LL, Urk. 4 v. 1. Nov. 1320.
[36] StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 102.
[37] Kiefer: Salzstadel, in: Das Weiße Gold, S. 24.
[38] Dietrich: Stadt Landsberg 1, S. 40f; Kiefer: Salzstadel, in: Das Weiße Gold, S. 24; Münzer: Die Bedeutung des Salzhandels, S. 11; Scherpf: Das Rechtsbuch, S. 91; Wanderwitz: Studien, S. 249.
[39] StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 102.
[40] Zitiert nach: Vietzen, Hermann: Der Münchner Salzhandel im Mittelalter. 1158 – 1587, München o. J., (=Kultur und Geschichte 8), S. 19.
[41] Vietzen: Der Münchner Salzhandel, S. 27 – 30; Treml, Manfred/ Riepertinger, Rainhard/ Brockhoff, Evamaria: Salz Macht Geschichte, Augsburg 1995, S. 216.
[42] Regele: Chronik, S. 23.
[43] Wünnenberg: Landsberg am Lech, S. 24. [44 Vietzen: Der Münchner Salzhandel, S. 28.
[45] Spindler: Handbuch, S. 211.
[46] Spindler: Handbuch, S. 211ff.
[47] Kraus, Andreas: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1983, S.163f.
[48] StadtA LL, Rechtsbuch, fol. 104 – 104'; StadtA LL, Urk. 33 v. 15. Jun. 1364.

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