Ausgabe 04
Wintersemester 07/08
 
Die Historische Internetzeitschrift Von Studierenden für Studierende
 
  Aus dem Archiv (Ausgabe 02 - Sommersemester 06)
 

Schnupp, Stefan

 
 

König Maximilian II. von Bayern. Seine Persönlichkeit und seine Einflussnahme auf die bayerische Politik

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II. Seine Politik

 
 

1.Konstitution und Sozialpolitik

Bis zu seinem Tode kam der Monarch immer seinen Aufgaben und seiner Verantwortung nach. Er bracht seine Ideen mit ein und gestaltete so die Politik seines Landes mit.
Die "Märzproklamation" [23] seines Vaters wurde von ihm als erstes erfüllt. Neben der Abschaffung der Zensur wurde auch eine gerechtere Wahlordnung versprochen. So wurden schließlich durch den kurzfristig einberufenen Landtag die wichtigsten Reformen beschlossen oder auf den Weg gebracht. Die Wahlrechtsänderung, von einem Zensuswahlrecht zu einem Wahlrecht, in dem jeder steuerzahlende Bürger das Wahlrecht indirekt über Wahlmänner und öffentlich ausüben konnte [24], zählte zu den wichtigsten Neuerungen. Außerdem wurden die Ministerverantwortlichkeit und eine Reform des Gerichtswesens beschlossen. Zur Abgabe des Initiativrechts bei Gesetzesvorlagen an den Landtag mussten die Berater den König erst überzeugen [25].
Die folgenden Regierungsjahre, mit dem Kabinett erst unter der Leitung des fränkischen liberalen Ludwig Freiherr von der Pfordten und später unter dem Freiherrn von Schrenk-Notzing, sollen hier nicht im einzelnen besprochen werden [26]. Martin Schäfer [27] stellt die Regierungsweise Maximilians II. als liberal und  konservativ dar. Maximilian stand als Monarch hinter der Verfassung des Jahres 1848, anders als andere deutsche Bundesfürsten, was ihn zu einem konstitutionellen Monarchen machte. Obwohl ihm in späteren Jahren durch verschiedene Ratschläge Bedenken wegen der liberalen Verfassung kamen, konnte ihn von der Pfordten davon überzeugen, sie nicht gewaltsam zu ändern [28], wodurch die liberalen Grundlagen des Staates über seine Regierungszeit hinaus in Bayern bestanden. Aber er vertrat in Punkten, die die Königswürde betrafen, immer eine konservative Meinung. Er empfand sich immer als Herrscher von Gottes Gnaden. An den Fundamenten seiner Königswürde ließ er keine Versuche durchführen und wollte sie eher noch stärken. Überdies ist noch anzumerken, dass er in der zweiten Hälfte seiner Regierungszeit immer eine konservative Position einnahm, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass er für das Königtum Gefahr sah.
Für seine Zeit sehr fortschrittliche Gedanken hatte der König auf dem Gebiet der Sozialpolitik [29]. Er setze sich schon als Kronprinz mit den Lehren des "Sozialismus" und des "Kommunismus" auseinander und sah deshalb im Schutz der Armen eine staatliche Aufgabe. Bereits 1848 nahm er Anleihen auf, um erste Maßnahmen einzuleiten. Ein Gesetz gegen Kinderarbeit wurde vom Landtag nicht gebilligt und so konnte Maximilian diese nur im staatlichen Bereich abschaffen. Für die Arbeiterschaft gründete er Sparkassen, Leihkassen und Krankenunterstützungskassen und ab 1851 wurden Fabrikkonzessionen von sozialen Einrichtungen abhängig. So mussten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Vorsorgekassen einzahlen, die von den Arbeitern selbst verwaltet wurden, lange vor Bismarcks Sozialgesetzgebung [30]
Günther Müller sagte über Maximilians Sozialpolitik, dass

"kein Monarch dieser Zeit den Vorstellungen Ferdinand Lasalles näher gekommen sein dürfte als der bayerische König Max II." [31]

 

Fussnote(n):
[23] Nach Bekannt werden der Pariser Februar Revolution forderten die bayerischen Liberalen in ihren "Märzforderungen" Ministerverantwortlichkeit, Pressefreiheit u.a. Diesen Forderungen kam Ludwig I. am 6. März, aufgrund von Barrikadenkämpfen in München, nach. Siehe dazu Anm. 10.
[24] Schäfer Max II., S. 56-60.
[25] Dirrigl, Max II., S.272.
[26] Siehe dazu: Spindler, Max: Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd IV: Das neue Bayern 1800-1970, Teilbd. 1 , München 1974. S. 230-246.
[27] Schäfer Max II., S. 174.
[28] Dirrigl Max II., S. 386.
[29] Schäfer Max II., S. 60-62 und Dirrigl Max II., S. 268, 270.
[30] Dirrigl Max II., S. 295.
[31] Ebd. S. 797.

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